Fonds & öffentliche Mittel
Hundesteuerfonds Nidwalden
Klärungsbedarf bei einer Reserve von CHF 537’000
PNHJ-Analyse · Nidwalden · Stand 21. Juli 2026
Kernfrage
Warum braucht der Fonds CHF 537’000 – und was geschieht mit Geld über dem tatsächlichen Bedarf?
- CHF 247’000
- Fondsbestand Ende 2014
- CHF 537’000
- Fondsbestand Ende 2025
- CHF 290’000
- Zunahme
- +117 %
- Wachstum 2014–2025
- CHF 221’000
- Aufwand 2025
- CHF 247’000
- Ertrag 2025
- CHF 26’000
- Einlage 2025
Entwicklung des Fonds
Der Hundesteuerfonds ist ein zweckgebundener Fonds des Kantons. Eine Reserve kann sachlich begründet sein. Auffällig ist jedoch die langfristige Entwicklung des Fondsbestands.
| Verfügbare Stichtage | Fondsbestand |
|---|---|
| 2014 | CHF 247’000 |
| 2020 | CHF 399’000 |
| 2021 | CHF 405’000 |
| 2024 | CHF 511’000 |
| 2025 | CHF 537’000 |
Dargestellt sind ausgewählte belegte Stichtage. Es werden keine geschätzten Zwischenwerte verwendet.
Der Kanton hat die Fondslösung bereits zur Überprüfung vorgesehen
Die Aufgabenüberprüfung 2024–2025 enthält die Massnahme:
„Überprüfung Fondslösung Hundesteuer“
Der Bericht hält fest, dass Gelder bestehen, die aktuell nicht verwendet werden können.
Als Gegenstand der Überprüfung werden unter anderem genannt:
- Prüfung, ob der Fonds weiterhin benötigt wird;
- Einbezug der Gemeinden bei möglichen Lösungen;
- mögliche breitere Zweckbindung;
- Umsetzungszeitraum: „mittelfristig“.
In den ausgewerteten öffentlich zugänglichen Unterlagen ist kein genauer Abschlusszeitpunkt dieser Überprüfung genannt.
Sicher belegt
- Ende 2025 lagen CHF 537’000 im Fonds.
- Ende 2014 waren es CHF 247’000.
- Der Fondsbestand ist damit um rund 117 % gestiegen.
- 2025 wurden weitere rund CHF 26’000 eingelegt.
- Der Kanton hat die Fondslösung selbst in die Aufgabenüberprüfung aufgenommen.
- Die veröffentlichten Unterlagen halten fest, dass Gelder bestehen, die aktuell nicht verwendet werden können.
Noch offen
- Wie hoch ist die sachlich notwendige Reserve?
- Wie wurde diese Reservehöhe berechnet?
- Welche grösseren zukünftigen Ausgaben, Verpflichtungen oder Risiken sind vorgesehen?
- Wie weit ist die angekündigte Überprüfung inzwischen fortgeschritten?
- Wann soll sie abgeschlossen werden?
- Was geschieht mit Mitteln, welche eine sachlich begründete Reserve übersteigen?
Neutralitätshinweis
Die Analyse behauptet nicht, dass der Fonds rechtswidrig oder zwingend zu gross ist. Sie zeigt, dass die heutige Höhe ohne Kenntnis der Berechnungsgrundlage und des vorgesehenen Reservebedarfs nicht abschliessend beurteilt werden kann.
Drei offene Kernfragen
1
Wie ist der aktuelle Stand der angekündigten Überprüfung der Fondslösung?
2
Wie hoch ist die sachlich notwendige Reserve und auf welcher Berechnung beruht sie?
3
Wie soll mit Mitteln umgegangen werden, welche eine sachlich begründete Reserve übersteigen?
Zur Einordnung
- Grundlage
- Öffentlich zugängliche Quellen.
- Stand
- Die Analyse gibt den Informationsstand zum angegebenen Publikationsdatum wieder.
- Methode
- Belegte Sachverhalte, analytische Einordnung und offene Fragen werden voneinander getrennt.
- Korrekturen
- Begründete Hinweise auf Fehler oder aktuellere Quellen können PNHJ gemeldet werden.
Quellen und Fundstellen
Die Analyse basiert ausschliesslich auf öffentlich zugänglichen Unterlagen des Kantons Nidwalden sowie den einschlägigen rechtlichen Grundlagen.
- Staatsrechnung Kanton Nidwalden 2014 – Hundesteuerfonds
- Staatsrechnung Kanton Nidwalden 2021
- Staatsrechnung Kanton Nidwalden 2025
- Staatsrechnung 2025 – Detailrechnung
- Aufgabenüberprüfung 2024–2025 – Massnahme „Überprüfung Fondslösung Hundesteuer“
- Protokoll der Landratssitzung vom 26. Juni 2024
- Gesetz über das Halten von Hunden, NG 826.3
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden, NG 826.31
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