So arbeitet der Bürgerstaat-Monitor
Der Bürgerstaat-Monitor beobachtet Entwicklungen auf Grundlage öffentlicher Daten, dokumentiert die Berechnungen und zeigt, woher jede Aussage stammt.
Die Infrastruktur pXMI ist in Betrieb. Die hier beschriebenen Abläufe des Bürgerstaat-Monitors werden schrittweise auf- und ausgebaut.
Sieben Schritte
- 1
Fragestellung definieren
Welche Entwicklung soll beobachtet werden?
- 2
Öffentliche Daten identifizieren
Geeignete Primärquellen bestimmen.
- 3
Daten strukturieren
Datenstände, Gebietseinheiten und Zeiträume vereinheitlichen.
- 4
Kennzahlen berechnen
Nachvollziehbare und dokumentierte Berechnungen erstellen.
- 5
Entwicklungen darstellen
Zeitreihen und kantonale Unterschiede sichtbar machen.
- 6
Vergleichbarkeit prüfen
Definitionen, Datenbrüche und Grenzen dokumentieren.
- 7
Analysieren
Auffälligkeiten und Veränderungen vertieft untersuchen.
Methodik für Fachpersonen
Die folgenden Abschnitte richten sich an Fachpersonen. Sie beschreiben, wie die Arbeit im Detail geregelt ist oder geregelt werden soll.
Mögliche Datenquellen
für die Pilotphase vorgesehenHinweis: Es handelt sich um mögliche beziehungsweise projektbezogene Quellen. Nicht jede Quelle ist bereits vollständig integriert.
- Parlaments- und Regierungsdaten
- Staatskalender
- Amts- und Geschäftsberichte
- Finanz- und Personaldaten
- Abstimmungen und Vorstösse
- Handelsregister
- öffentlich zugängliche Mandate
- öffentlich-rechtliche Unternehmen
- kantonale und kommunale Datenportale
Dateninventar
für die Pilotphase vorgesehenFür die sechs Kantone der Pilotregion entsteht ein Verzeichnis der verfügbaren öffentlichen Quellen. Es zeigt, welche Informationen wo zu finden sind und wie aktuell sie sind.
Datenzugang
bereits umgesetztPNHJ arbeitet mit einer geschützten internen Daten- und Analyseumgebung. Die strukturierten Datenbestände und technischen Systeme werden nicht generell veröffentlicht. Öffentlich erscheinen ausgewählte Ergebnisse, Quellenangaben, methodische Erläuterungen und Qualitätsinformationen.
Datenqualitätsstufen
für die Pilotphase vorgesehenJede veröffentlichte Angabe soll eine Qualitätsstufe erhalten. So ist erkennbar, wie gut eine Information belegt ist. Öffentlich erscheint zuerst eine einfache Bezeichnung, zum Beispiel «direkte öffentliche Quelle». Intern werden die Stufen A bis D verwendet:
Direkt aus einer offiziellen Primärquelle. Primärquelle heisst: das Originaldokument selbst.
Aus mehreren nachvollziehbaren Quellen bestätigt.
Unvollständig oder nur eingeschränkt vergleichbar.
Nicht ausreichend belegbar.
Aktualisierung und Versionierung
für die Pilotphase vorgesehenVeröffentlichte Angaben erhalten ein Datum. Änderungen werden dokumentiert, damit nachvollziehbar bleibt, was wann angepasst wurde.
Datenschutz
verbindlicher GrundsatzPersonendaten werden nur so weit verwendet, wie es sachlich notwendig und rechtlich zulässig ist. Es entstehen keine Personen- oder Integritätsscores.
Korrekturmechanismus
verbindlicher GrundsatzJede veröffentlichte Angabe kann gemeldet werden. Der Ablauf hat fünf Schritte:
- 1Hinweis senden
- 2Quelle prüfen
- 3Betroffene Stelle anhören
- 4Angabe korrigieren oder begründen
- 5Änderung dokumentieren
Fachliche Prüfung
für die Pilotphase vorgesehenFachpersonen prüfen, ob die Methode nachvollziehbar ist. Das nennen wir fachliche Plausibilisierung. Daten, Interpretation und Kommentar werden klar getrennt.
Transparenzhinweis
verbindlicher GrundsatzÖffentlich und überprüfbar sollen die verwendeten Ausgangsquellen, die publizierten Ergebnisse, die Methodik und die Erläuterung der Indikatoren sein. Geschützt bleiben die interne Datenverarbeitung, die Sicherheitsarchitektur und der Quellcode.
